Solarpflicht: Das müssen Hausbesitzer 2025 beachten

Immer mehr Bundesländer führen eine Solarpflicht ein: Bei Neubauten und Dachsanierungen müssen Hausbesitzer eine Photovoltaik-Anlage installieren. Welche Regelungen wo gelten.

  • Überblick: Solarpflicht-Bestimmungen der einzelnen Bundesländer

  • Für Dächer mit weniger als 50 Quadratmetern gelten häufig Ausnahmen

  • Bei Verstößen drohen Bußgelder in Höhe von mehreren Tausend Euro

Photovoltaik und Solarenergie sind für die Energiewende in Deutschland dringend notwendig. Daher treiben Bund und Länder mit Regelungen und Gesetzen den Ausbau umweltfreundlicher Alternativen zu fossilen Energieträgern voran. Dazu gehört auch eine sogenannte Solarpflicht.

Was bedeutet Solarpflicht?

Ein Einfamilienneubau mit Solarpanelen auf dem Dach
Bei neuen Wohnhäusern schreiben viele Bundesländer eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach vor© Shutterstock/Vadym Zaitsev

Gemeint sind gesetzliche Bestimmungen, die Besitzern von gewissen Gebäuden vorschreiben, Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen auf ihren Dächern zu installieren. Eine Solarpflicht gibt es schon in vielen Bundesländern in Deutschland – Tendenz steigend. Sie schreibt vielerorts vor, dass auch Privatpersonen auf Dächern von Neubauten und bei Dachsanierungen PV-Anlagen installieren müssen. Ziel ist es, mehr erneuerbare Energien zu nutzen, die Klimaschutzziele zu erreichen und die Energieversorgung nachhaltiger zu gestalten.

Gibt es einheitliche Regelungen?

Derzeit gibt es keine bundesweite Pflicht, Solaranlagen auf oder an bestimmten Immobilien zu installieren. Die aktuelle Bundesregierung aus SPD, Grünen und FDP hat zwar im Koalitionsvertrag vereinbart, dass Photovoltaik auf geeigneten Dächern bei gewerblichen Neubauten verpflichtend und bei privaten Neubauten die Regel werden soll. Bisher hat die Ampel-Koalition dieses Vorhaben auf Bundesebene aber nicht umgesetzt. Jedes Bundesland legt dazu eigene Regelungen fest.

Die Vorgaben der Bundesländer

Solarpflicht in Baden-Württemberg

Solarmodule auf dem Hausdach
Die meisten Bundesländer machen die Solarpflicht von der verfügbaren Dachfläche des Wohnhauses ab© Shutterstock/AlyoshinE

Baden-Württemberg war das erste Bundesland, das eine Solarpflicht eingeführt hat. Seit März 2022 müssen alle neu gebauten Wohngebäude eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach haben. Seit Januar 2023 gilt die Solarpflicht auch für grundlegende Dachsanierungen. Dabei müssen private Hausbesitzer mindestens 60 Prozent der relevanten Dachfläche nutzen. Statt einer PV-Anlage können sie auch eine solarthermische Anlage zur Wärmeerzeugung installieren.

Solarpflicht in Bayern

In Bayern herrscht seit dem März 2023 eine Solarpflicht für neue Gewerbe- und Industriegebäude und seit Juni 2023 für alle weiteren Nicht-Wohngebäude. Grundsätzlich gilt die Solarpflicht nur für Dächer mit einer Fläche von mehr als 50 Quadratmetern. Seit Januar 2025 gibt es darüber hinaus eine gesetzliche Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und bestehende Wohngebäude, bei denen die Dachhaut erneuert wird. Rechtlich verpflichtend ist diese nicht.

Solarpflicht in Berlin

Berlin schreibt seit Januar 2023 vor, dass private Eigentümer bei einem Neubau oder wesentlichen Dachumbauten an einem bestehenden Wohngebäude – etwa Dachaufstockung oder Dachsanierung – eine Photovoltaik-Anlage installieren und betreiben müssen. Es reicht aus, 30 Prozent des Daches für Solarenergie zu nutzen. Dachflächen von weniger als 50 Quadratmetern sind ausgenommen.

Solarpflicht in Brandenburg

Seit Juni 2024 müssen gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche von 50 Quadratmetern oder mehr in Brandenburg zu mindestens 50 Prozent mit Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlagen ausgestattet werden. Dasselbe gilt für Dachsanierungen bei gewerblichen Bestandsgebäuden. Private Immobilien fallen nicht unter die Regelung.

Solarpflicht in Bremen

In Bremen gilt eine Solarpflicht seit Juli 2024 bei grundlegenden Dachsanierungen, die mindestens 80 Prozent der Fläche betreffen. Ausgenommen sind Dachflächen unter 25 Quadratmetern. Ab Juli 2025 gilt die Solarpflicht bei allen Neubauten mit einer Bruttodachfläche ab 50 Quadratmetern – inklusive Wohngebäuden. Maßgeblich ist das Datum des Bauantrags. Mindestens die Hälfte der Dachfläche muss in diesen Fällen mit einer PV-Anlage ausgestattet sein. Teilweise erkennt Bremen auch Solarthermie-Anlagen an.

Solarpflicht in Hamburg

Seit Januar 2023 ist in Hamburg bei Neubauten eine Solarpflicht vorgeschrieben. Seit 2024 gilt diese auch bei wesentlichen Dachumbauten an Bestandsgebäuden. Die Vorschrift umfasst alle Dächer mit einer Mindestfläche von 50 Quadratmetern, auch die von Privathäusern. Für Neubauten und bestehende Gebäude, deren Dach saniert wird, gilt zudem eine Mindestbelegungsfläche mit Photovoltaik. Für Neubauten sind das mindestens 30 Prozent der Bruttodachfläche des Gebäudes, für Bestandsgebäude mindestens 30 Prozent der Nettodachfläche.

Solarpflicht in Hessen

In Hessen gibt es derzeit keine Solarpflicht für private Wohngebäude. Lediglich Gebäude im Besitz des Bundeslandes und neue Parkplätze unterliegen einer Regelung, Photovoltaik zu nutzen.

Solarpflicht in Niedersachsen

Eine Solarpflicht besteht in Niedersachsen schon seit 2023 für gewerbliche Neubauten mit einer Dachfläche von mehr als 75 Quadratmetern und seit 2024 auf öffentlichen Neubauten. Ab 2025 unterliegen auch neu errichtete Wohngebäude mit mehr als 50 Quadratmetern Dachfläche und grundlegende Dachsanierungen der Solarpflicht. Hier müssen Hausbesitzer mindestens die Hälfte der Dachfläche mit einer PV-Anlage belegen.

Solarpflicht in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen müssen seit Januar 2024 alle neuen Nichtwohngebäude mit PV-Anlagen ausgestattet sein. Ab 2025 gilt die Solarpflicht auch beim Neubau von Wohngebäuden und ab 2026 bei vollständigen Dachsanierungen. Ausgenommen sind Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind. Als Alternative lässt NRW die Möglichkeit zu, eine solarthermische Anlage zu installieren.

Solarpflicht in Rheinland-Pfalz

Rheinland-Pfalz schreibt eine Solarpflicht für alle neuen Gewerbegebäude sowie bei Neubauten oder Dachsanierungen von Gebäuden im Besitz des Bundeslandes und von Kommunen vor. Neue Wohngebäude müssen seit 2024 "PV-ready" sein. Das heißt, diese Häuser müssen bauliche Vorrichtungen für Solaranlagen haben. Dasselbe gilt bei größeren Dachsanierungen an bestehenden Wohngebäuden. Private Eigentümer sind bisher in beiden Fällen nicht verpflichtet, eine PV-Anlage zu betreiben.

Solarpflicht in Schleswig-Holstein

In Schleswig-Holstein besteht seit Januar 2023 die Pflicht, bei Neubauten oder Dachsanierungen von Nichtwohngebäuden jeweils eine Solaranlage zu installieren. Für 2026 ist eine Ausweitung der Solarpflicht auf neue Wohngebäude geplant. Für Dachsanierungen sollen die neuen Regeln nicht gelten.

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Nicht jedes Bundesland hat eine Solarpflicht

In den Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen gibt es derzeit keine gesetzlichen Bestimmungen für eine Solarpflicht.

Was sollten Hausbesitzer tun?

Sonnenkollektor-Techniker bei der installation von Solarmodulen auf dem Dach
Wer einen Neubau oder eine Dachsanierung plant, muss mitunter auch Angebote für Solaranlagen einholen© iStock.com/zstockphotos

Wer in einem Bundesland ein Haus baut, in dem eine Solarpflicht gilt, muss sich vorab über die regionalen Vorgaben informieren. Dasselbe gilt, wenn das Dach eines bestehenden Gebäudes grundlegend saniert wird. Bei den meisten Solarpflicht-Bestimmungen ist konkret von Photovoltaik-Anlagen zur Stromerzeugung die Rede. In einigen Ländern wie Baden-Württemberg und Brandenburg erfüllen auch Solarthermie-Anlagen zur Wärmegewinnung die Solarpflicht.

Hausbesitzer sollten frühzeitig vor der Realisierung einer PV-Anlage mehrere Angebote von Solarteuren beziehungsweise Photovoltaik-Installateuren einholen. Die Preise variieren stark und betragen inklusive Wechselrichter, Befestigungs- und Installationsmaterial sowie der Montage derzeit zwischen 7000 und 17.000 Euro netto.

Die Fachleute planen, installieren und warten die PV-Anlagen. Sie besichtigen im Vorfeld das Gebäude beziehungsweise die Baustelle, können detailliert beraten und auch bei der Anmeldung der PV-Anlage helfen. Aufgrund der hohen Nachfrage ist mit Wartezeiten von mehreren Wochen oder sogar einigen Monaten bis zum Netzanschluss zu rechnen.

Welche Ausnahmen gelten?

Das jeweilige Bundesland kann Ausnahmen bei der Solarpflicht gewähren. So können Besitzer von Wohngebäuden davon befreit werden, wenn technische oder wirtschaftliche Gründe die Installation einer Solaranlage unzumutbar machen.

In den meisten Bundesländern fallen Dächer, die kleiner als 50 Quadratmeter sind, nicht unter die Solarpflicht. Auch kann beispielsweise eine sonnenarme Ausrichtung des Hauses nach Norden die entsprechende Dachfläche von einer Solarpflicht befreien.

Auch wenn unverhältnismäßig hohe Kosten bei der Anschaffung einer Solaranlage entstünden, weil etwa die Dachkonstruktion oder die Gegebenheiten vor Ort keine Standardlösungen zulassen, können Eigentümer eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Denkmalgeschützte Gebäude sind gegebenenfalls auch von der Solarpflicht befreit, wenn die baulichen Veränderungen das geschützte Erscheinungsbild stark verfremden.

Wer sich von der Solarpflicht befreien möchte, sollte die gültigen Regelungen seines Bundeslandes im Detail kennen und ausreichend Nachweise vorlegen können.

Welche Strafen gibt es?

Wer die Solarpflicht bei seiner Immobilie nicht beachtet, muss mit empfindlichen Buß- oder Zwangsgeldern rechnen. Wie hoch diese ausfallen, bestimmt immer das zuständige Bundesland. Hauseigentümer sollten sich im Falle einer Dachsanierung oder eines Neubaus frühzeitig über die genauen Anforderungen der Solarpflicht informieren, um teure Strafen zu vermeiden.

Zum Beispiel kontrollieren in Berlin die Bauaufsichtsämter stichprobenhaft, ob Bauherren die Solarpflicht einhalten. Um sie vor Ort überprüfen zu können, müssen Hausbesitzer schriftlich dokumentieren und nachweisen, dass sie die rechtlichen Bestimmungen erfüllen. Bei Verstößen drohen bei Wohngebäuden bis zu 5000 Euro an Geldstrafen. Zudem besteht die Pflicht zur Nachrüstung innerhalb eines Jahres.

Baden-Württemberg fordert einen Nachweis zur Installation der PV-Anlage durch Registrierung im Marktstammdatenregister. Die Baurechtsbehörde kann eine Überprüfung vor Ort vornehmen, wenn es Anhaltspunkte für Verstöße gegen die Solarpflicht gibt. Kommt ein Bauherr der Aufforderung zur Nachrüstung nicht nach, kann ein Zwangsgeld von bis zu 50.000 Euro fällig werden.


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